Exportkontrolle

Zoll, Umsatzsteuer, Exportkontrolle - ZAW-Linz

Die Ausfuhr oder ig. Lieferungen sind nicht immer frei von Beschränkungen. Neue Strategien der Union zeigen, dass Zollrecht auch Sicherheitsrecht ist, um Bedrohungen im internationalen Handel abzuwehren. Damit tritt neben der Beachtung des Umsatzsteuer- und Zollrechts auch das Exportkontrollrecht in den Vordergrund um die Frage zu beantworten, ob eine Lieferung rechtlich überhaupt zulässig ist. Auch nationale Bestimmungen sind ergänzend zu beachten (Außenwirtschaftsgesetz, Kriegsmaterialgesetz ua). Überdies wird Organisationen oder Personen mittels Einfrieren von Vermögenswerten ihre wirtschaftliche

Basis entzogen (Einfrieren von finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen, Bereitstellungsverbot von finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen, inkl. Finanzdienstleistungen, Verbot von Beteiligung an Umgehungsgeschäften etc.). Daneben sind Embargos zu beachten, die – je nach Ausgestaltung – ein Totalembargo), ein Teilembargo, ein reines Waffenembargo oder lediglich eines unter Erfüllungsvorbehalt sein können.