Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern – ein zukunftsorientiertes Forschungsfeld – ZAW-Linz

Verbrauchsteuern sind ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Steuerrechtsordnung. Unter dem Begriff der Verbrauchsteuern werden Steuern zusammengefasst, die auf die Belastung des Verbrauchs ausgewählter Verbrauchsgüter, wie zB Tabakwaren oder Mineralöl, abzielen. Sie werden daher häufig auch als „besondere Verbrauchsteuern“ bezeichnet, um sie von der Umsatzsteuer als „allgemeiner Verbrauchsteuer“ abzugrenzen.

Die Harmonisierung auf dem Gebiet des Verbrauchsteuerrechts ist bisher zentral durch Richtlinien erfolgt. Das Herzstück des Verbrauchsteuerrechts ist die SystemRL 2008/118/EG, die auf Tabakwaren, Alkohol, Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zugeschnitten ist und die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System) bildet. Die Steuersätze für Tabakwaren und Alkohol sind jeweils in SteuersatzRL geregelt, die parallel zur SystemRL 2008/118/EG zur Anwendung kommen. Die Verbrauchsbesteuerung von Energieerzeugnissen (Mineralöl, Kohle, Koks, Erdgas, etc) und elektrischem Strom wird seit 1.1.2004 zusätzlich durch die EnStRL 2003/96/EG geregelt.

Verbrauchsteuerliche Sachverhalte befinden sich häufig an der Schnittstelle zum Umsatzsteuerrecht, Zollrecht, Verfahrensrecht sowie zum Finanzstrafrecht. Die Berührungspunkte reichen dabei von der innergemeinschaftlichen Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren über Fragen der Sachhaftung, Erhebung und Verjährung bis hin zum finanzstrafrechtlichen Abgabenbegriff und zu den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen des Tabakschmuggels.

Durch das Kompetenzfeld „Verbrauchsteuern“ rückt das ZAW-Linz ein bisher auf universitärer Ebene nur wenig bearbeitetes Forschungsgebiet in den Vordergrund. Eine erste umfassendere Arbeit wurde 2012 von Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber, unter dem Titel „Verbrauchsteuern in Österreich“ im Verlag LexisNexis veröffentlicht.