Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht ein ständiger Begleiter – ZAW-Linz

Überlegungen zum internationalen und europäischen Steuerrecht sind ein ständiger Begleiter des Außenwirtschaftsrechts. Denn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit wirft unvermeidlich Fragen der Ertragsbesteuerung in verschiedenen Jurisdiktionen auf. Die innerstaatlichen Abgrenzungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht können zu überlappenden Steuerzugriffen verschiedener Staaten und damit zur drohenden Doppelbesteuerung führen, die es durch unilaterale oder bilaterale Maßnahmen (zB Doppelbesteuerungsabkommen) zu vermeiden gilt.

Umgekehrt unterliegt vielfach die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit besonderen steuerlichen Beschränkungen, die den Fokus auf abkommens- oder unionsrechtliche Diskriminierungsverbote richten. Hinzu treten speziell in der jüngeren Vergangenheit vielfältige Initiativen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, die (aggressive) Steuerplanung ins Auge nehmen und dadurch Fragen möglicher Gestaltungen und der Compliance in den Vordergrund rücken.